25H1000001 Liebe Mama – es war längst nicht alles gut! – Kriegsenkel und ihre Mütter: Liebe, Wut und Bauchschmerzen*
Beginn | Sa., 11.10.2025, 09:30 - 16:00 Uhr |
Kursentgelt | 40,00 € |
Dauer | 1 x 8 Kursstd. |
Kursleitung |
Marion Böhrk-Martin
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Kriegsenkel (ca. 1945-1975 geb.) erlebten oft eine Mutter, die von großer Lebensangst und einem enormen Sicherheitsbedürfnis geprägt war. Als Kinder waren sie während und nach dem Krieg mit ihren seelischen Verletzungen allein gelassen worden und hatten gelernt, ihre Gefühle unter Verschluss zu halten. Diese so traumatisierten Kriegskinder konnten später als Eltern ihre eigenen Kinder zwar materiell, aber emotional oft gar nicht versorgen. Ihnen fehlte das Gespür für sich selbst und Nähe konnten sie kaum zulassen. So blieben sie ihren Kindern unnahbar und fremd. Doch diese suchten die Schuld dafür bei sich und fühlten sich verantwortlich, wenn es Mutter schlecht ging - und das bis heute. Zugleich erlebten sie immer wieder Abwertung durch die Mutter und ihre unberechenbare Wut. Doch es nagt auch noch am Selbstwertgefühl der erwachsenen Kinder, die die Mutter nicht retten zu können. Und das hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche.
Themen des Seminars:
- Sich selbst und die Zusammenhänge mit der „Kriegskindheit“ der Mutter besser verstehen
- Irritierendes an der Mutter besser verstehen: Wer ist diese Frau, die uns so viel bedeutet?
- Mutter als großes Vorbild für eigene Lebensmodelle als Frau und Mutter und die zukünftige Lebenspartnerin
- unterscheiden zwischen Verstehen und Verzeihen
- die eigene Persönlichkeit würdigen
- Welche guten Fähigkeiten hat Mutter auch an mich vererbt?
- Wie kann ich aus der besonderen Beziehung zu ihr Kraft ziehen für ein zufriedenes und erfolgreiches Leben?
Zur Referentin: 25 Jahre war Pastorin em. Mari Böhrk-Martin Leiterin der Telefon-Seelsorge Lübeck. Seit deren Gründung 1961 wurden Generationen von Kriegskindern und Kriegsenkeln und deren Nöte am Telefon begleitet. Die Telefon-Seelsorge brachte die Themen dieser Menschen mit zwei Symposien auch der Öffentlichkeit zu Gehör:
Symposium 2011 zu „Kriegskinder – Kriegsenkel: die langen Schatten des Krieges“ mit Prof. Dr. Michael Ermann, Prof. Dr. Hartmut Radeboldt und Sabine Bode
Symposium 2019 zu „Transgenerationale Weitergabe von Traumata“ mit Dr. Marianne Rauwald, Dr. med. Katharina Drexler, Dr. Jürgen Müller-Hohagen, Matthias Lore
Mari Böhrk-Martin ist evangelische Theologin, Psychotraumatologin und Traumatherapeutin (ZPTN), Paar-, Familien- und Lebensberaterin (EKFuL), Coach und Supervisorin (DGSv). Sie hält Vorträge und leitet Seminare und Workshops u. a. zu transgenerationaler Weitergabe von Traumata, Glaubenssätzen, Familienkonstellationen mit Genogramm-Arbeit und systemischer Aufstellungsarbeit: für Fachkräfte in der Migration- und Flüchtlingsarbeit, Fachkräfte in seelsorgerlichen und psychosozialen Kontexten, Kriegsenkel- und urenkel.
Kursort
Raum 1.L08
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.