25H1040008 Knollenblätterpilze – Gefährliche Schönheit im Pilzreich*
Beginn | Mo., 22.09.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 8,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Veronika Weisheit
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Die Knollenblätterpilze zählen zu den giftigsten Pilzen weltweit und sind dennoch ein faszinierendes Thema für Pilzfreunde und Naturinteressierte. In diesem Vortrag führt Pilzexpertin Veronika Weisheit durch die Welt dieser gefährlichen Pilzarten, die aufgrund ihres Aussehens oft mit essbaren Pilzen verwechselt werden können.
Der Vortrag beleuchtet die charakteristischen Merkmale der Knollenblätterpilze, wie etwa ihre auffällige Knolle am Stiel, die oft ein wichtiges Erkennungsmerkmal darstellt. Auch die Unterschiede zu ähnlichen, essbaren Pilzen wie dem Champignon oder den Röhrlingen werden thematisiert, um eine sichere Bestimmung zu ermöglichen.
Neben der Gefährlichkeit dieser Pilze wird auch auf die Mythen und Fakten rund um den Knollenblätterpilz eingegangen – von historischen Vergiftungen bis hin zu aktuellen Erkenntnissen über seine Toxine. Ziel des Vortrags ist es, Pilzsammler für die Gefahren dieser Pilze zu sensibilisieren und die richtige Handhabung im Umgang mit Pilzen zu vermitteln.
Ein unverzichtbarer Vortrag für alle, die Pilze sicher sammeln möchten und ein tieferes Verständnis für die Risiken und Besonderheiten dieser giftigen, aber faszinierenden Pilzarten entwickeln wollen.
Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.
Kursort
Raum 2.L10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.