25H1060005 Grundlagen der Kommunikation
Beginn | Fr., 21.11.2025, 16:30 - 19:45 Uhr |
Kursentgelt | 60,00 € |
Dauer | 2 VA |
Kursleitung |
Steffi Guddat-Goscinski
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Ob verbal oder non-verbal – wir kommunizieren zu jeder Zeit. Oft tun wir dies unbewusst. Denn auch wenn zwei Menschen dieselbe Sprache sprechen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sie sich auch verstehen. Neben der Sprache spielen auch Gestik und Mimik eine große Rolle in der Kommunikation. Weiß man diese nicht richtig einzusetzen, kann unter Umständen nicht das vermittelt werden, was vermittelt werden will und wird vom Gegenüber missverstanden.
Zuhören, Empathie, Rhetorik, Gesprächsführung, Konfliktlösung, Verhandlungsstrategien usw. sind in beruflichen und auch privaten Situationen von enormer Wichtigkeit.
In diesem Kommunikationstraining erlernen Sie die Grundlagen, um mit bestimmten Situationen kommunikativ besser umzugehen und diese bewusster zu gestalten. Mit einer reichhaltigen Methodenvielfalt werden wir gemeinsam viel üben und reflektieren.
Dieses Seminar eignet sich zudem hervorragend für alle, die gerne aufbauend das Seminar "Gewaltfreie Kommunikation" besuchen möchten.
Ihre Dozentin, Steffi Guddat-Goscinski, ist Kulturwissenschaftlerin und Business-Coach (IHK). Sie arbeitet seit 15 Jahren in verschieden Kontexten mit Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Ihre Themengebiete sind Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikationspsychologie, interkulturelle Kommunikation und Zeitmanagement. In diesen Bereichen gibt sie Einzelcoachings, Gruppencoachings und Seminare. Hier war sie unter anderem schon tätig für die Universität Rostock, das AFZ Aus- und Fortbildungszentrum, die Gewerkschaft IG BCE und die RSAG. Steffi Guddat-Goscinski arbeitet mit verschiedenen Methoden um ihren Teilnehmenden das für den*die Einzelne*n passende Werkzeug mit an die Hand zu geben.
Kursort
Raum 2.L10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.