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25H1000002 Ausstellung: Frauen im geteilten Deutschland - Eine Ausstellung des Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Seit über drei Jahrzehnten ist die deutsche Teilung Geschichte. Dennoch begegnet man (und frau) immer noch vielen Klischees, die Frauen aus Ost- und Westdeutschland zugeschrieben werden. Die Westfrau wird oft entweder als „Heimchen am Herd“ oder als knallharte Karrierefrau beschrieben. Die Ostfrau hingegen steht im Kohlebergbau "ihren Mann". Sie wird als tough bezeichnet oder auch als Rabenmutter, weil sie ihre Kinder in die Krippe gibt. Die Westfrau gendert, während die Ostfrau damit nichts anzufangen weiß. Die Ostfrau gilt mal als Verliererin, mal als Gewinnerin der deutschen Einheit. Die Liste der Zuschreibungen ist lang. Obwohl sie sich teilweise grotesk widersprechen, zeugen sie doch alle von der Überzeugung, man wisse genau, wie DIE Ostfrau und DIE Westfrau eigentlich ticken. Vor allem eines scheint klar zu sein: Sie ticken alle gleich, aber im Vergleich zum anderen Teil Deutschlands sehr unterschiedlich. Woher kommen diese Zuschreibungen? Und was ist an ihnen dran?

Die Ausstellung „Frauen im geteilten Deutschland“ will auf diese Fragen eine Antwort geben. Herausgegeben von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und kuratiert von Clara Marz ist die Schau ein Beitrag zum 35. Jahrestag der deutschen Einheit. Auf 20 Plakaten werden die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen in der Bundesrepublik und der DDR der 1970er und 1980er Jahre dargestellt.

Es ist Anliegen der Ausstellung, die vielfältigen Erfahrungen von Frauen sichtbar zu machen und deren deutsch-deutsche Lebenswirklichkeiten mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden aufzuzeigen. Zugleich wirft die Ausstellung die Frage auf, ob Frauen in beiden deutschen Staaten trotz unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ein gemeinsames Streben nach Selbstbestimmung in einem männlich geprägten System verbanden.

Kursort

Foyer 3. Etage

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 01.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
2. Termin am 02.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
3. Termin am 03.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
4. Termin am 04.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
5. Termin am 07.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
6. Termin am 08.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
7. Termin am 09.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
8. Termin am 10.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
9. Termin am 11.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
10. Termin am 14.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
11. Termin am 15.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
12. Termin am 16.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
13. Termin am 17.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
14. Termin am 18.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
15. Termin am 21.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
16. Termin am 22.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
17. Termin am 23.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
18. Termin am 24.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
19. Termin am 25.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
Datum
20. Termin am 28.07.2025
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Foyer 3. Etage
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Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

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