25H5010004 Excel 2019 - Professionelle Techniken - Aufbaukurs Intensiv
Beginn | Di., 18.11.2025, 08:00 - 16:30 Uhr |
Kursentgelt | 165,00 € |
Dauer | 3 x 10 Kursstd. |
Kursleitung |
Frank Dunsky
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In diesem Kurs werden anhand komplexer Beispiele Ihre Excelkenntnisse erweitert.
Sie werden viele neue Funktionen (logische, Text-, Datums/Zeit- und statistische Funktionen) kennenlernen.
Bedingte Berechnungen mit den Wenn-Funktionen, die bedingte Formatierung, das Festlegen von Gültigkeitsregeln, Gruppieren und Gliedern, Rechnen mit Matrizen und die automatische Erstellung von Teilergebnissen gehören genauso dazu, wie das Verweisen auf andere, bestehende Datentabellen mit den Verweis-Funktionen.
Abgerundet wird der Kurs mit den vielfältigen Möglichkeiten, die Ihnen das Auswertungstool Pivot bietet.
Der Kursleiter hat für Sie unterstützende Lernmaterialien erstellt, die Sie bei ihm käuflich erwerben können.
Kursort
Raum 3.L03
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.