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Kursdetails
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25H1030001 Rechtsfragen des Alltags - Erben und Vererben*

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Trotz gesetzlicher Erbfolge steht es im Grunde jeder Person frei, selbst zu regeln, wem er oder sie was hinterlassen will. Angesichts dessen ist es erstaunlich, dass rund 60 % aller Deutschen kein Testament haben.
Die Referentin erläutert, was bei der Regelung der Erbschaft berücksichtigt werden sollte, wie sich bestimmte Regelungen auf Erbengemeinschaften oder einzelne Erben auswirken und was diese im Erbfalle tun können.

Sie geht unter anderem auf folgende Fragen ein:
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Was muss bei der Erstellung eines Testamentes beachtet werden?
Was ist ein Vermächtnis?
Was ist unter Pflichtteil zu verstehen?
Was regelt ein Erbvertrag?
Wie kann ich jemanden von der Erbschaft ausschließen?
Was ist bei der Ausschlagung einer Erbschaft zu beachten und wann ist dies sinnvoll?

Die Teilnahmegebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt, eine verbindliche Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn ist daher erforderlich.

Kursort

Raum 4.L01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 29.10.2025
Uhrzeit
17:15 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.