25F104ET19 Besichtigung: Der Wärmespeicher und die Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Rostock AG
Beginn | Sa., 26.04.2025, 16:00 - 17:00 Uhr |
Kursentgelt | 0,00 € |
Dauer | 1 x 1 Zeitstd. |
Kursleitung |
Jakob Schultz
Jens Körner |
Tag der erneuerbaren Energien 2025
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.swrag.de – Energie-Tag MV 2025
Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte bis spätestens zum 24.04.2025 online an.
Ein gewaltiger Wärmespeicher mit einer Höhe von 55 m ist auf dem Gelände der Stadtwerke Rostock entstanden. Er kann 45 Mio. Liter heißes Wasser speichern. Damit kann das Kraftwerk der Stadtwerke noch energieeffizienter betrieben und Erdgas eingespart werden, denn es kann dann laufen, wenn Strom gebraucht wird und ggf. überschüssige Wärme speichern. Diese kann dann zum Beispiel am Wochenende genutzt werden, wenn wenig Strom gebraucht wird und das Kraftwerk nicht extra in Betrieb genommen werden muss. In Vorbereitung ist zudem ein großer Tauchsieder, der Stromüberschüsse nutzen und damit weiteres heißes Wasser für die Fernwärme erzeugen kann. Die Anlagen und ihr Zusammenspiel werden erläutert.
Treffpunkt: Stadtwerke Rostock AG, Schmarler Damm 5, an der Eingangs-Schranke
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist.
Kursort
Stadtwerke Rostock AG, Schmarler Damm 5
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.