26F406011E Englisch - Einstiegskurs ins Englische
| Beginn | Mo., 15.06.2026, 17:00 - 20:15 Uhr | 
| Kursentgelt | 100,00 € | 
| Dauer | 5 x 4 Kursstd. | 
| Kursleitung |   
  
		Sandra Blömacher
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| Bemerkungen | Literatur wird vor Kursbeginn mitgeteilt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Kurs stattfindet. | 
Zielgruppe: Interessierte ohne Vorkenntnisse
In diesem Wochenkurs von Montag bis Freitag werden Sie mit den wichtigsten Wendungen der englischen Sprache vertraut gemacht.
Sie üben Begrüßungen und Höflichkeitsfloskel ein, Sie erfahren, wie man Bestellungen im Restaurant aufgibt und vieles mehr. Freuen Sie sich auf nicht nur auf einen sprachlichen, sondern kulturellen Einstieg in die wichtigste Weltsprache und lernen Sie gemeinsam mit Gleichgesinnten.
Kursort
Raum 3.R03
ist barrierefrei
  
  Am Kabutzenhof 20a
  18057 Rostock
  
  
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
 Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
 
 Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
 1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
 2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
 3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
 
 Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
 Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
 Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
 
 Wie erfolgt die Anmeldung?
 Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
 Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
 Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.


