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Veranstaltung "Einführung in die Pilzkunde: Dick-, Filz- und Raustielröhrlinge*" (Nr. 1040003) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H1040003 Einführung in die Pilzkunde: Dick-, Filz- und Raustielröhrlinge*

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Röhrlinge gehören zu den spannendsten und vielfältigsten Pilzen in unseren Wäldern. Die Arten des "Dick-, Filz- und Raustielröhrlings" sind besonders markant und faszinierend, bieten aber auch Herausforderungen bei der Bestimmung. In diesem Vortrag werden die charakteristischen Merkmale und die Unterscheidungskriterien dieser Pilzgruppen genauer betrachtet.

Pilzexpertin Veronika Weisheit führt uns durch die Welt der Röhrlinge und erklärt, wie man den Dickröhrling, Filzröhrling und Raustielröhrling sicher erkennen kann. Sie gibt wertvolle Tipps zu ihrem Vorkommen, ihrer Lebensweise und ihrer kulinarischen Nutzung. Zudem werden typische Verwechslungen mit anderen Pilzen thematisiert, um sicherzustellen, dass die Pilzsammler mit den richtigen Informationen ausgestattet sind.

Freuen Sie sich auf einen informativen Abend voller spannender Pilzgeschichten und nützlicher Hinweise zur sicheren Pilzbestimmung.

Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 2.L10

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 08.09.2025
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.