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Kursdetails
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25H4044202 Deutsch als Fremdsprache - Niveaustufe B1.1 - Einstieg Wochenkurs

Zielgruppe: Interessierte mit guten bis sehr guten Vorkenntnissen auf A2.2-Niveau bzw. Teilnehmer*innen aus dem A2.2- Kurs vom Frühjahrssemester bei Frau Dr. Blömacher, die den Semesterkurs DaF B1.1 besuchen möchten

Es handelt sich um einen Wochenkurs, das heißt täglich von Montag bis Freitag.

Da eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kommen Sie bitte persönlich zu den Sprechzeiten - nur dienstags, von 09:00 - 12:00 Uhr sowie von 13:00 -18:00 Uhr - zur Anmeldung in den Fachbereich für Sprachen. Mit der Anmeldung wird auch das Kursentgelt fällig. Es ist an der Kasse entweder in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

Da eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kommen Sie bitte persönlich zu den Sprechzeiten - nur dienstags, von 09:00 - 12:00 Uhr sowie von 13:00 -18:00 Uhr - zur Anmeldung in den Fachbereich für Sprachen. Mit der Anmeldung wird auch das Kursentgelt fällig. Es ist an der Kasse entweder in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

Kursort

Raum 3.L06

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 01.09.2025
Uhrzeit
13:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
2. Termin am 02.09.2025
Uhrzeit
13:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
3. Termin am 03.09.2025
Uhrzeit
13:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
4. Termin am 04.09.2025
Uhrzeit
13:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
5. Termin am 05.09.2025
Uhrzeit
13:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.