25H1040010 Champignons, Schirmpilze und Tintlinge – Vielseitige Pilze im Überblick*
Beginn | Mo., 06.10.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 8,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Veronika Weisheit
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Champignons, Schirmpilze und Tintlinge gehören zu den bekanntesten und vielfältigsten Pilzarten, die sowohl in der Natur als auch in der Küche eine wichtige Rolle spielen. In diesem Vortrag geht Pilzexpertin Veronika Weisheit auf die unterschiedlichen Merkmale, Lebensräume und Verwendungszwecke dieser Pilzgruppen ein.
Der Vortrag bietet eine ausführliche Einführung in die Welt der Champignons, die von den klassischen Speisepilzen bis hin zu weniger bekannten Wildarten reicht. Besonders interessant sind die Schirmpilze, die mit ihren zarten, oft größeren Hüten eine große Vielfalt bieten. Auch die Tintlinge, die ihre Namen von ihrem charakteristischen "Tinten"-Erscheinungsbild erhalten, werden ausführlich vorgestellt.
Neben der Bestimmung und den kulinarischen Einsatzmöglichkeiten dieser Pilze geht es auch um wichtige Aspekte wie die Unterscheidung von giftigen Verwechslungsarten, ihre saisonalen Vorkommen und ihre ökologischen Rollen in der Natur.
Ein spannender und praktischer Vortrag für alle Pilzliebhaber, die ihre Kenntnisse über diese beliebten Pilzarten erweitern und sicher in der Pilzbestimmung werden möchten.
Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.