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Kursdetails
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23F601BA3L Berufsreife - Abschluss 2023 (L) - 3 Abende/Woche

Ein Neueinstieg ist ausgeschlossen.

Die Arbeit in den Vorbereitungskursen ist geregelt in der
"Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V)".

Die Anforderungen entsprechen denen der Jahrgangsstufe 9 des Regelschulsystems.

Im Vergleich zu den anderen ausgeschriebenen Kursen dieses Bildungsganges ist die Wochenstundenzahl reduziert, um Berufstätigen eine Chance einzuräumen, den 2. Bildungsweg erfolgreich zu meistern. Die starke Verdichtung bedingt ein gutes Ausgangsniveau.

Durchschnittliche Gesamtstundenzahl pro Woche: 20 UE
Unterrichtsfächer: Deu, Ma, Eng, Geo, Ge, Sk, Ph, Inf; die verbindliche Festlegung erfolgt im Stundenplan

Zeugnisausgabe: 11.07.2023

Bitte Kursinfo beachten

Kursort

Raum 1.L04

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock

Kursort

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 03.01.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
2. Termin am 03.01.2023
Uhrzeit
18:30 - 19:50 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
3. Termin am 03.01.2023
Uhrzeit
20:00 - 21:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
4. Termin am 04.01.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
5. Termin am 04.01.2023
Uhrzeit
18:30 - 19:50 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
6. Termin am 04.01.2023
Uhrzeit
20:00 - 21:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
7. Termin am 05.01.2023
Uhrzeit
15:15 - 16:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
8. Termin am 05.01.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L07
Datum
9. Termin am 05.01.2023
Uhrzeit
18:30 - 19:50 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
10. Termin am 05.01.2023
Uhrzeit
20:00 - 21:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
11. Termin am 10.01.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
12. Termin am 10.01.2023
Uhrzeit
18:30 - 19:50 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
13. Termin am 10.01.2023
Uhrzeit
20:00 - 21:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
14. Termin am 11.01.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
15. Termin am 11.01.2023
Uhrzeit
18:30 - 19:50 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
16. Termin am 11.01.2023
Uhrzeit
20:00 - 21:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
17. Termin am 12.01.2023
Uhrzeit
15:15 - 16:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
18. Termin am 12.01.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L07
Datum
19. Termin am 12.01.2023
Uhrzeit
18:30 - 19:50 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
Datum
20. Termin am 12.01.2023
Uhrzeit
20:00 - 21:20 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L04
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Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.