25H1060001 Kommunikationstraining - Zielführendes Konfliktmanagement durch Gewaltfreie Kommunikation
Beginn | Fr., 10.10.2025, 16:30 - 19:45 Uhr |
Kursentgelt | 60,00 € |
Dauer | 2 VA |
Kursleitung |
Steffi Guddat-Goscinski
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Den Teilnehmenden wird empfohlen, vorher den Kurs "Menschenkenntnis als Grundlage für zielführende Kommunikation" absolviert zu haben.
Am Ende des Seminars...
- haben Sie ein Grundversta¨ndnis u¨ber die Haltung und die Methode der Gewaltfreien Kommunikation,
- haben Sie gro¨ßere Klarheit daru¨ber, worum es bei Konflikten geht,
- verstehen Sie besser, was Ihnen und anderen wirklich wichtig ist,
- gelingt es Ihnen, auch in emotional herausfordernden Situationen leichter eine Haltung von Wertscha¨tzung zu bewahren,
- verstehen Sie die Aussage "It's simple but not easy...".
Thematisiert werden u. a. folgende Inhalte:
- Grundlagen des Konfliktmanagements,
- Umgang mit Konflikten im Beruflichen wie im Privaten,
- Beschwerdemanagement,
- Gewaltfreie Kommunikation.
Ihre Dozentin, Steffi Guddat-Goscinski, ist Kulturwissenschaftlerin und Business-Coach (IHK). Sie arbeitet seit 15 Jahren in verschieden Kontexten mit Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Ihre Themengebiete sind Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikationspsychologie, interkulturelle Kommunikation und Zeitmanagement. In diesen Bereichen gibt sie Einzelcoachings, Gruppencoachings und Seminare. Hier war sie unter anderem schon tätig für die Universität Rostock, das AFZ Aus- und Fortbildungszentrum, die Gewerkschaft IG BCE und die RSAG. Steffi Guddat-Goscinski arbeitet mit verschiedenen Methoden um ihren Teilnehmenden das für den*die Einzelne*n passende Werkzeug mit an die Hand zu geben.
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.