25H5010003 Word Kompakt
Beginn | Di., 07.10.2025, 08:00 - 16:30 Uhr |
Kursentgelt | 165,00 € |
Dauer | 3 x 10 Kursstd. |
Kursleitung |
Frank Dunsky
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Dieser Kompaktkurs vereint grundlegende und weiterführende Möglichkeiten des Textverarbeitungsprogramms.
Die Teilnehmenden erlangen die Fertigkeit, Texte am PC zu schreiben, zu überarbeiten, zu gestalten und auszudrucken. Bestandteil ist die Arbeit mit und in Tabellen oder in Spalten. Aufzählungen, Nummerierungen, Gliederungen, Kopf- und Fußzeile gehören genauso dazu wie das Integrieren von Grafiken in den Text.
Die Autokorrektur, das Erstellen von Autotexten und vieles mehr werden Sie kennenlernen.
Sie können viel Zeit sparen, wenn Sie speziell angepasste Textbausteine und Formatvorlagen nutzen.
Lassen Sie das Erstellen von Verzeichnissen (z. Bsp. Inhalts- und Abbildungsverzeichnisse) vom Programm erledigen, die sich bei Dokumentänderungen natürlich automatisch aktualisieren.
Sollen Briefe an einen größeren Personenkreis, mit eventuell teilweise unterschiedlichen Textpassagen gesandt werden, hilft Ihnen dabei der Serienbrief.
Der Kursleiter hat für Sie unterstützende Lernmaterialien erstellt, die Sie bei ihm käuflich erwerben können.
Voraussetzung sind gute Kenntnisse im Betriebssystem Windows.
Kursort
Raum 3.L03
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.