25H302TA08 Hip-Hop Ü30
Beginn | Mi., 10.09.2025, 18:00 - 19:00 Uhr |
Kursentgelt | 100,00 € |
Dauer | 10 x 1 Kursstd. |
Kursleitung |
Milena Buhl
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Du möchtest dich zu Musik bewegen, Neues ausprobieren und einfach Spaß haben? Dann bist du hier genau richtig!
In diesem Hip-Hop Tanzkurs für alle Interessierten ab 30 Jahren lernst du mit viel Freude und in einer offenen, geschützten Atmosphäre die Grundlagen des Hip-Hop-Tanzes und der Kultur kennen.
Ganz ohne Vorkenntnisse kannst du Schritt für Schritt Bewegungen erlernen und dein eigenes Tempo finden. Egal, ob du bisher wenig oder gar nicht getanzt hast – wir nehmen uns die Zeit, alles in Ruhe zu üben.
Hier geht es nicht um Leistung, sondern um Spaß an der Bewegung und das gute Gefühl, etwas Neues zu wagen.
Kursort
Raum 4.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.