25H1030003 "Wie gestalte ich eine rechtssichere Webseite?" - ein Seminar für Freiberufler*innen, Gewerbetreibende und Blogger*innen
Beginn | Fr., 10.10.2025, 15:00 - 18:15 Uhr |
Kursentgelt | 60,00 € |
Dauer | 2 x 4 Kursstd. |
Kursleitung |
Nathalie Grudzinski
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Für Websitebetreibende stellen sich viele rechtliche Fragen, zum Beispiel bei der Verwendung von Fotos, Analyse-Tools und Social Media-Plugins auf der Website. Das Seminar bietet verständlich vermittelt kompakte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, unter anderem zu folgenden Themen:
- Impressumspflicht
- Verantwortung für eigene und fremde Inhalte auf der Website
- Urheberrechtsverletzung
- (Un-)zulässige Fotonutzung
- Datenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der DSGVO
- Cookies
- Abmahnung
Das Seminar eignet sich besonders für Freiberufler*innen, Gewerbetreibende und Blogger*innen sowie alle, die eine Website haben, planen oder betreuen.
Die Dozentin Nathalie Grudzinski ist Rechtsanwältin und berät seit 2006 Unternehmen im Internetrecht, AGB-Recht, Gesellschafts- und Gewerberecht.
Kursort
Raum 2.L10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.