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Fachbereich  Schulabschlüsse




 Fachbereich Schulabschlüsse



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 Ein  Schulabschluss  ist  Voraussetzung  für  neue  anspruchsvolle  Ziele  im   Als Beleg für den wichtigern Grund können zum Beispiel eingereicht werden:
 Berufsleben!
            •   ein ärztliches Attest
 Die  Volkshochschulen  im  Land  Mecklenburg-Vorpommern  bieten  die  Möglichkeit,   •   ein Gutachten
 gebührenfrei die Berufsreife und die Mittlere Reife nachzuholen.  •   eine Empfehlung des Arbeitsamtes

 Berufsreife  Sind  Wiederholungen  des  Bildungsganges  an  der  Volkshochschule
         möglich, wenn der Abschluss nicht erzielt wurde?
 Der Bildungsgang dauert zwei bis vier Semester und führt zum Abschluss der 9. Klasse.
 Die Anforderungen entsprechen denen des Regelschulsystems.  Ein Nichterbringen der für den Abschluss erforderlichen Leistungen, sei es in den
         Vorbereitungskursen  oder  während  der  Prüfungen,  führt  zum  Nichterreichen  des
 Mittlere Reife  Abschlusses. Auch ein Abbrechen der Vorbereitungskurse und eine Nichtteilnahme
 Der Bildungsgang dauert zwei bis vier Semester, endet mit dem Ablegen der Prüfungen   an  den  Prüfungen  bedeuten  ein  Nichterreichen  des  Abschlusses.  Laut  §  13  der
 und führt zum Abschluss der 10. Klasse. Die Anforderungen entsprechen denen des   Volkshochschulabschlussverordnung gilt dann:
 Regelschulsystems.  „Wer den Abschluss nicht erreicht hat, kann den Bildungsgang wiederholen. Es sind
         höchstens zwei Wiederholungen möglich.“
 Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
         Können  Zugewanderte  einen  bereits  als  gleichwertig  definierten
 •   Volljährigkeit oder Befreiung von der Berufsschulpflicht  Abschluss noch einmal erwerben?
 •   kein gleichzeitiger Besuch einer allgemein bildenden oder beruflichen Schule
 •   Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern  Für  die  Anerkennung  von  ausländischen  Schulabschlüssen  ist  in  Mecklenburg-
 •   angestrebter Schulabschluss wurde noch nicht erworben  Vorpommern das Bildungsministerium zuständig.
 •   ausreichende Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen)  Bei  Gleichwertigkeit  des  Abschlusses  ist  der  nochmalige  Erwerb  in  Deutschland
 •   Englischkenntnisse  ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessenten den Wunsch haben, zusätzlich
         einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
 Können Minderjährige die Schulabschlusskurse besuchen?
         Wie erfolgt die Anmeldung?
 Der Eintritt Minderjähriger in die Kurse des 2. Bildungsweges ist möglich, sofern der
 Bescheid  über  die  Befreiung  von  der  Berufsschulpflicht  schriftlich  vorliegt.  Diese   Auf unserer Internetseite www.vhs-hro.de finden Sie das Anmeldeformular unter:
 Befreiung  vom  Besuch  der  Beruflichen  Schulen  gemäß  §  48  Abs.  2  SchulG  M-V  ist   Über uns
 schriftlich und mit Begründung zu beantragen beim:  Downloads
 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  Downloads von Formularen
 Mecklenburg-Vorpommern  Anmeldung zum 2. Bildungsweg
 Referatsgruppe Berufliche Bildung  Vereinbaren  Sie  danach  einen  Termin  zum  Erstgespräch  unter:  0381  381-4300.
 Werderstr. 124  Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Formular und die darin angegebenen
 19055 Schwerin  Dokumente mit.

         Auf der nächsten Seite finden Sie den Weg zur Anmeldung als Übersicht dargestellt.


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