25H227MZ11 Basics - Lerne, alles zu zeichnen
Beginn | Do., 25.09.2025, 16:30 - 18:45 Uhr |
Kursentgelt | 138,00 € |
Dauer | 10 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Julia Hennings
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Bemerkungen | Mitzubringen sind: 1 Skizzenblock/Skizzenbuch (weiß); Bleistifte in den Stärken HB, 2B, 2H, 4B; 1 Knetradiergummi (Empfehlung) oder Radierer; Anspitzer und Fineliner |
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Zeichnen ist kreativ und jede*r kann es lernen! Um selbstständig eigene Skizzen und auch anspruchsvollere Zeichnungen anfertigen zu können, braucht man nur das notwendige Basiswissen. In diesem Kurs werden die wichtigsten Grundlagen, wie z. B. Tonwerte, Licht und Schatten, Schraffuren und unterschiedliche Perspektiven besprochen und direkt durch praktische Übungen erlernt. Der Kurs ist sowohl für Anfänger*innen als auch Wiedereinsteiger*innen geeignet.
Die Dozentin Julia Hennings ist freiberufliche Illustratorin im traditionellen sowie im digitalen Bereich. Im Jahr 2020 hat sie darin ihren Abschluss gemacht und unterrichtet seitdem in den Bereichen traditionelles Zeichnen, Aquarell- und Acrylmalerei. Ihre eigene Inspiration holt Frau Hennings sich bei umfassenden Studien der alten Meister wie beispielsweise Claude Monet, Mucha und John Singer Sargent. Neben der Tätigkeit als Kursleiterin ist Frau Hennings freiberuflich als Charakter- und Kostümdesignerin in der Film- und Gamebranche unterwegs sowie als Illustratorin einiger Kurzgeschichten. Ihr ist es besonders wichtig, sich mit Kunst auszudrücken - "Denn jede und jeder von uns besitzt eine eigene Stimme, die wir mithilfe von Farben und Linien zum Ausdruck bringen können".
Kursort
Raum 3.R05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.