25H1030006 Was tun, wenn es nicht mehr geht? – Thema Pflege*
Beginn | Mi., 22.10.2025, 18:00 - 19:30 Uhr |
Kursentgelt | 10,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Madeleine Binz
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Bemerkungen | Mitzubringen sind: Schreibutensilien |
(Zur besseren Planbarkeit bitte wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.)
Welche gerichtlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn Pflege notwendig wird, wie z. B. Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft? Wie möchte ich meinen Lebensabend verbringen – im Heim, in einer Senioren-WG oder so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden? Unsere Gesellschaft wird immer älter, und irgendwann wird jeder von uns mit dem Thema Pflege konfrontiert. Der sogenannte „Pflegepanzer“ kann einen förmlich überrollen.
Dieser Vortrag bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege, sowohl für die betroffenen Personen als auch für die pflegenden Angehörigen. Wir möchten dazu anregen, sich frühzeitig mit der eigenen Vorstellung von Pflege und Versorgung auseinanderzusetzen. Wie möchte ich selbst eines Tages versorgt werden?
Die Dozentin Madeleine Binz über sich:
Ich habe meine Ausbildung zur Justizfachangestellten am Amtsgericht Rostock absolviert, wobei meine Schwerpunkte in der Nachlassabteilung, der Betreuung sowie im Grundbuch lagen. Anschließend sammelte ich wertvolle Erfahrungen in einem Düsseldorfer Notariat, insbesondere in den Bereichen Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten.
Die Liebe zog mich schließlich zurück nach Rostock, wo ich seit mehreren Jahren ehrenamtlich im Bereich der Vorsorge tätig bin. Durch persönliche Erfahrungen mit Negativbeispielen in jungen Jahren habe ich dieses Thema zu meinem Herzensprojekt gemacht. Für mein Engagement in diesem Bereich wurde ich 2024 von der Hansestadt Rostock für mein ehrenamtliches Wirken ausgezeichnet.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.