25H301RM05 Transform Your Life - mein ICH, mein SELBST, mein WERT*
Beginn | Sa., 11.10.2025, 10:00 - 13:45 Uhr |
Kursentgelt | 25,00 € |
Dauer | 1 x 5 Kursstd. |
Kursleitung |
Marit Schimmelpfenning
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Herzlich Willkommen im Kurs für Veränderung!
Alles, was wir in unserem Leben erfahren, ist das Ergebnis unserer Gedanken und Überzeugungen und gibt uns Gelegenheit, zu lernen. Wenn wir dies als „Geschenk“ verstehen und nutzen, können wir uns von Konflikten und Kämpfen lösen und ein Leben in Liebe, Licht und Harmonie beginnen.
In diesem Kurs werden wir über Veränderung sprechen und uns anschauen, was Veränderung Positives mit sich bringt. Daraus werden wir Themen ableiten, die zu Blockaden und negativen Emotionen geführt haben und Möglichkeiten anschauen, das Ungleichgewicht in unserem Leben wieder in Balance zu bringen, das Herz zu öffnen und die Emotionen in eine positive Richtung zu lenken.
Das bedeutet unter anderem die Auseinandersetzung mit dem eigenen ICH und alter Glaubenssätze und Denkmuster, das Erkennen sogenannter Triggerpunkte und das Verstehen des „Spiegelns“. Dieser Kurs besteht aus intensiver Arbeit und wird begleitet von vielen Übungen, Visualisierungen, Musik und Kreativität.
Werden Sie vom Reagierer zum Agierer! ich freue mich auf Sie!
Kursort
Raum 3.L02
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.