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Kursdetails
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Veranstaltung "Stricken für Anfänger und Anfängerinnen" (Nr. 229NM18) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H229NM18 Stricken für Anfänger und Anfängerinnen

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Stricken ist wieder "IN". In diesem Kurs erlernen Sie die Grundlagen des Strickens, sowohl in Theorie als auch Praxis. Ihr Dozent Herr Dr. Drexler zeigt Ihnen, wie es gelingen kann, zukünftig Strickjacken, Schals, Socken oder Pullover zu stricken. Hierzu werden die grundlegenden Maschenarten und Techniken, Materialien und das Lesen von Anleitungen Schritt für Schritt erklärt und geübt. Schließlich wird an einem ersten Projekt gearbeitet. Bei Problemen in der Realisierung der Strickanleitungen steht Ihnen Ihr Dozent Herr Dr. Drexler mit Rat und Tat zur Seite.

Praktische Kursinhalte:

- Maschen anschlagen/Kreuzanschlag
- rechte Maschen, kraus rechts/links
- linke Maschen, glatt rechts/links
- Rippen-/Perlmuster
- Randmaschen: doppelter Perlrand, optional Knötchenrand
- verschränkte Maschen: rechts und links verschränkt
- rechtes/linkes Abketten, optional elastisches Abketten
- einfache Muster aus rechten und linken Maschen
- optional: Umschlag sowie Zunahmen und Abnahmen

Theoretische Kursinhalte:

- Strickzubehör: Nadelarten und -formen, praktisches Zubehör
- Garnkunde: Informationen aus der Garnbanderole/Garne im Handel
- Garne/Wolle - Fasern, ihre Herkunft und Eigenschaften
- Muster richtig lesen
- Tipps und Tricks: Reparatur bei Laufmaschen, unsichtbarer Knoten zum Verbinden zweier Fäden, Maschenprobe

Der Kurs ist für Personen ab 16 Jahren mit wenigen oder keinen Vorkenntnissen geeignet und findet ab 5 Personen mit max. 10 Teilnehmenden statt. Bitte beachten Sie die mitzubringenden Materialien.

Ihr Dozent Dr. Hans-Joachim Drexler ist Chemiker und bringt jahrzehntelange Erfahrung im Häkeln, Stricken, Knüpfen mit, da er dies bereits seit frühester Kindheit betreibt.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 1.L08

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 01.10.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
2. Termin am 08.10.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
3. Termin am 15.10.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
4. Termin am 22.10.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
5. Termin am 29.10.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
6. Termin am 05.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
7. Termin am 12.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
8. Termin am 19.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
9. Termin am 26.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
10. Termin am 03.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.