25H303GA01 Stillvorbereitungskurs für werdende Mütter -Gesund aufwachsen von Anfang an- (im Stadtteil KTV)
Beginn | Fr., 19.09.2025, 15:00 - 16:30 Uhr |
Kursentgelt | 0,00 € |
Dauer | 2 x 2 Kurs-Std. |
Kursleitung |
Anne Bayer
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Stillen fördert die Gesundheit und Bindung zwischen Mutter und Kind.
In diesem Kurs erfahren Sie alles, was Sie über das Stillen wissen müssen. Wir sprechen über die Vorteile des Stillens für Sie und Ihr Baby, zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Baby richtig anlegen und beantworten Ihnen Fragen.
Der Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen werdenden Müttern auszutauschen und sich auf das Stillen vorzubereiten. Gemeinsam schaffen wir eine entspannte und unterstützende Atmosphäre.
Der Stillvorbereitungskurs besteht aus zwei Veranstaltungen und findet zu den Terminen, siehe unten, in der Volkshochschule Rostock, im Raum 3.L02, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Melden Sie sich an und bereiten Sie sich gut auf die Zeit nach der Geburt vor.
Eine Zusammenarbeit zwischen:
- Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales, Fachbereich Qualitätsentwicklung und Planung, Frühe Hilfen
- Landeshebammenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Gefördert durch:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesstiftung Frühe Hilfen
Kursort
Raum 2.L10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.