25F422R101 Spanisch - für die Reise - Niveaustufe A1
Beginn | Mo., 16.06.2025, 09:00 - 12:15 Uhr |
Kursentgelt | 120,00 € |
Dauer | 5 x 4 Kursstd. |
Kursleitung |
Sebastián González-Mohino
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Bemerkungen | Das Material zum Lernen wird zur Verfügung gestellt. |
Zielgruppe: Interessierte ohne Vorkenntnisse
Der Kurs richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 50 Jahren, die sich grundlegende Spanischkenntnisse aneignen möchten, um sich auf Reisen verständigen zu können. Es geht darum, praxisnahe, alltagsrelevante Sprachfertigkeiten zu erwerben, die das Reisen erleichtern, wie z. B. das Bestellen von Speisen, Nachfragen nach dem Weg oder das Führen einfacher Gespräche mit Einheimischen. Außerdem erhalten Sie von unserem Kursleiter, einem Muttersprachler, Einblicke in die spanische Kultur und deren Besonderheiten und erlernen Höflichkeitsformen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Lerntempo ist langsam und sorgfältig, damit alle Teilnehmenden die Inhalte verinnerlichen können. Es wird darauf geachtet, dass genügend Zeit zum Wiederholen und Üben der Grundlagen bleibt. Bei Unsicherheiten wird der Stoff noch einmal erklärt, ohne Druck aufzubauen. Entspannung und Geduld helfen dabei, dass der Unterricht in einem stressfreien, entspannten Umfeld, mit Rücksicht auf individuelle Lernfortschritte erteilt wird.
Kursort
Raum 3.L05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.