24H701GD31 Schreiben und Lesen - Alphalevel 4
Beginn | Mi., 11.09.2024, 08:00 - 09:30 Uhr |
Kursentgelt | frei |
Dauer | 13 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Heike Meinke
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- Lesen und Schreiben komplexerer und längerer Texte mit ungewohnten Inhalten
- Wortschatzerweiterung um Fachbegriffe
- mathematische Textaufgaben bei mittlerer Textlänge
- Arbeit am Computer
Die Verinnerlichung der Regeln der deutschen Rechtschreibung erreichen wir durch gezieltes Wiederholen und Anwenden. Ein Schwerpunkt der Kursarbeit ist das Schreiben am PC.
Das verstehende Lesen ist Grundlage für die sinnvolle Bearbeitung von Rechenaufgaben. Im Interesse der Lösung mathematischer Textaufgaben werden typische Arbeitsschritte trainiert: Lesen und Erfassen des Textes, Erkennen, welche Größen gegeben und gesucht sind und schließlich Auswahl des Rechenverfahrens sowie Ermittlung des Ergebnisses und Formulierung der Antwort. Auf diese Art und Weise entwickeln sich sowohl Fähigkeiten im Lesen und Schreiben als auch im Rechnen weiter.
Kursort
Raum 1.R04
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.