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Kursdetails
Kursdetails

25F701GDA1 Schreiben und Lesen - Alphalevel 1

- Einführung in die Buchstaben-Laut-Beziehung
- Silbenarbeit
- einfache Wörter und Sätze lesen und schreiben

Vorausgesetzt werden geringe Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben, beispielsweise können die Lernenden ihren Namen schreiben, kennen Buchstaben und beginnen, diese zu einfachen Wörtern zusammenzuziehen. Die Kursarbeit wird den Teilnehmenden angepasst, differenzierte Aufgabenstellungen und die Möglichkeit zur individuellen Zeiteinteilung sind Prinzip.

Ausgehend von der Wiederholung der Buchstaben wird der Zusammenhang zwischen Buchstaben und Lauten verinnerlicht. Silben werden bewusst erfasst. Wir lesen einfache und überschaubare Sätze und erschließen deren Inhalt.

Das behutsame Trainieren der grafischen Abläufe beim Schreiben führt zu mehr Sicherheit im Umgang mit der Schriftsprache. Dem Interesse des Einzelnen folgend, können Schreibübungen per Hand und am Computer ausgeführt werden.

Bitte Kursinfo beachten

Kursort

Raum 1.L01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 09.01.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
2. Termin am 16.01.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
3. Termin am 23.01.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
4. Termin am 30.01.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
5. Termin am 20.02.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
6. Termin am 27.02.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
7. Termin am 06.03.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
8. Termin am 13.03.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
9. Termin am 20.03.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
10. Termin am 27.03.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
11. Termin am 03.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
12. Termin am 10.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
13. Termin am 24.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
14. Termin am 08.05.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
15. Termin am 15.05.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
16. Termin am 22.05.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
17. Termin am 05.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
18. Termin am 12.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
19. Termin am 19.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01
Datum
20. Termin am 26.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.