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Kursdetails
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Veranstaltung "Sashimi und Teriyaki*" (Nr. 307EK16) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H307EK16 Sashimi und Teriyaki*

Für alle, die lecker marinierte Fisch- und Fleischgerichte, aber auch Gemüsegerichte lieben, die nur sehr kurz gebraten werden, sind diese japanischen Rezepte eine echte Entdeckung.
Sie beweisen aber auch, dass man für die Zubereitung dieser kulinarischen Kostbarkeiten nicht stundenlang in der Küche stehen muss. Sollte Ihnen einmal die fertig gekaufte Teriyakisoße ausgegangen sein, lernen Sie im Kurs, wie diese ganz einfach hergestellt werden kann und Sie Sashimigerichte kunstvoll zubereiten.

Es werden Ihnen Kenntnisse vermittelt, die Sie in die Lage versetzen, Lebensmittel schonend zu verarbeiten, Gewürze passend zu kombinieren und insgesamt eine gesunde Ernährung umzusetzen.

Wichtiger Hinweis:
Die Einhaltung der in der Praxis üblichen persönlichen Hygiene sowie der einschlägigen Hygienebestimmungen in Küche und Service wird vorausgesetzt, also das Einhalten des 1 m Sicherheitsabstandes, der Händehygiene und der Husten- und Nies-Etikette.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Lehrküche im Innerstädtischen Gymnasium

Goetheplatz 5
18055 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 03.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:45 Uhr
Ort
Ort: Goetheplatz 5, Lehrküche, Innerstädtisches Gymnasium, Goethestr.




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.