25F304EH03 Ehrlichkeit und Behinderung FORUM PSYCHE - 150. Veranstaltung (Jubiläum 25 Jahre Forum Psyche)
Beginn | Do., 15.05.2025, 16:45 - 19:00 Uhr |
Kursentgelt | frei |
Dauer | 1 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Alexander Weiß
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FORUM PSYCHE feiert die 150. Veranstaltung im Jubiläum 25 Jahre Forum Psyche
Das FORUM PSYCHE, ehemals bekannt als "Psychose-Seminar" (2000–2014), bietet seit 25 Jahren einen offenen Austausch über Erfahrungen in psychischen Krisen. Es richtet sich an Betroffene, Angehörige, Fachleute sowie Interessierte und diskutiert Wege aus Krankheit und Krise, vorhandene Hilfen, Hindernisse und das Verständnis von "Gesundheit". Die Teilnahme ist kostenlos.
Am 15. Mai 2025 findet die 150. Veranstaltung des FORUM PSYCHE statt, die zugleich das 25-jährige Jubiläum dieses Formats markiert. Das Thema der Veranstaltung lautet: "Ehrlichkeit und Behinderung".
Jeder Mensch hat ein Privatleben, zu Recht. Aber wie viel Mut braucht es manchmal, persönliches zu offenbaren, wenn dies zunächst Nachteile bedeuten könnte.
Aber aus persönlichen Schwächen können auch Stärken werden. Wer sich traut, von seiner seelischen Erkrankung zu berichten, bricht oft das Eis, denn jeder Mensch kennt Krankheiten der Seele - entweder selbst oder aus seinem Umfeld. Lassen Sie uns offen über unsere Beeinträchtigungen sprechen. Wie geht es Ihnen?
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.