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Kursdetails
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25H227MZ06 Lebendige Portraits mit Kohle und Graphit*

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Zeichnen ist eine kreative Fähigkeit, die jede*r erlernen kann! Um eigenständig Skizzen und auch anspruchsvolle Portraits anzufertigen, benötigt man lediglich das notwendige Basiswissen. In diesem Kurs werden wir die Grundlagen besprechen, wie bspw. Tonweite, Licht und Schatten, Schraffuren sowie verschiedene Perspektiven. Diese Konzepte werden direkt durch praktische Übungen erlernt.

Der Kurs ist sowohl für Anfänger*innen als auch für Wiedereinsteigende geeignet und bietet die Möglichkeit, inspirierende Techniken zu entdecken, die vom Meister John Singer Sargent beeinflusst sind. Lasst uns gemeinsam deine zeichnerischen Fähigkeiten entwickeln.

Die Dozentin Julia Hennings ist freiberufliche Illustratorin im traditionellen sowie im digitalen Bereich. Im Jahr 2020 hat sie darin ihren Abschluss gemacht und unterrichtet seitdem in den Bereichen traditionelles Zeichnen, Aquarell- und Acrylmalerei. Ihre eigene Inspiration holt Frau Hennings sich bei umfassenden Studien der alten Meister wie beispielsweise Claude Monet, Mucha und John Singer Sargent. Neben der Tätigkeit als Kursleiterin ist Frau Hennings freiberuflich als Charakter- und Kostümdesignerin in der Film- und Gamebranche unterwegs sowie als Illustratorin einiger Kurzgeschichten. Ihr ist es besonders wichtig, sich mit Kunst auszudrücken - "Denn jede und jeder von uns besitzt eine eigene Stimme, die wir mithilfe von Farben und Linien zum Ausdruck bringen können".

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Kursort

Raum 3.R05

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 09.07.2025
Uhrzeit
16:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.