25H301RM08 Entspannter Nacken - freier Kopf
Beginn | Do., 18.09.2025, 18:00 - 19:30 Uhr |
Kursentgelt | 88,00 € |
Dauer | 8 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Ulrike Racz
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Bemerkungen | Bitte Handtuch, Decke, Socken und warme, bequeme Kleidung mitbringen |
Quälende Verspannung, häufige Schmerzen im Kopf-, Schulter- und Nacken-Bereich? Stress, Anspannung, Belastungen jeder Art und Fehlhaltungen sind häufig die Auslöser und in der Folge bedeutet das oft Konzentrationsstörungen, Energieverlust und nachlassende Leistungsfähigkeit.
Aber - Sie können selbst etwas dagegen tun und sich wieder befreit und wohl zu fühlen. Lernen Sie schnell und effektiv anzuwendende Methoden zur Selbsthilfe sowie muskelentspannende und konzentrationsfördernde Entspannungsübungen kennen, die Ihnen auch schnell mal zwischendurch helfen können. Sie erhalten Tipps zur Vorbeugung und Vermeidung neuerlicher Verspannungen des besonders geplagten Schulter/Nacken/Kiefer-Bereich und damit auch zur Reduzierung von Kopfschmerzen.
Ziel des Kurses ist, dass Sie eine große Palette an Möglichkeiten verschiedener Atem- und Körperübungen, Grifftechniken und Entspannungsmethoden kennenlernen, aus denen sich jede/r ein eigenes kleines, variables Programm zur Selbsthilfe zusammenstellen kann.
Es werden Übungen im Sitzen, Liegen, Stehen oder Gehen angeboten.
Inhalt:
• Lockerungsübungen für Nacken, Schulter, Kiefer
• die richtige Haltung einnehmen – im Stehen, Sitzen und ...
• Entspannung von Kiefer- und Kaumuskulatur
• Soforthilfe bei Schmerzen im Halswirbelbereich
• Entspannung für Nacken- und Schulterbereich
• Richtig Atmen – Entspannungstechniken für Körper und Geist
Kursort
Raum 4.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.