25F227MZ30 Experimentell und kunstvoll mit Acrylfarben malen
Beginn | Di., 08.04.2025, 16:30 - 18:45 Uhr |
Kursentgelt | 162,00 € |
Dauer | 12 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Jürgen Papenhagen
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Bemerkungen | Mitzubringen sind: Malutensilien wie Farbenset, Pinselset, Leinwand oder anderen Maluntergrund, Mischpalette, Glas oder Becher, Zeichenunterlage (z. B. Zeitung oder ähnliches). |
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Die Acrylmalerei eignet sich hervorragend für Mal-Neulinge. Die Farben sind leicht auf fast jedem Untergrund aufzutragen, können mit Wasser verdünnt werden, trocknen schnell, sind günstig und geruchsneutral. Mit einfachen Übungen lernen Sie in diesem Kurs die Grundtechniken wie Spachteln, Lasieren, pastoses Malen, Wischen und Korrigieren. Aufbauend beschäftigen Sie sich intensiv mit der Farbe. Sie erfahren alles über Material, Komposition und Bildaufbau. Ihr Kursleiter begleitet und fördert Sie individuell und gibt Impulse aus der aktuellen Malerei.
Kursort
Raum 3.R05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.