25H702GM10 Mathematisches Grundwissen - Level 1
Beginn | Fr., 12.09.2025, 09:00 - 09:45 Uhr |
Kursentgelt | frei |
Dauer | 11 x 1 Kursstd. |
Kursleitung |
Kim Marie Nagel
Heike Meinke |
- Ziffern und Zahlen bis 100 erkennen
- Zählen und Abzählen
- Beginnen mit Zuzählen/Addition und Abziehen/Subtraktion
Die Kursteilnehmer entwickeln Grundkenntnisse im Rechnen. Die Lerninhalte beziehen sich auf vertraute Handlungen.
Wir trainieren das Erfassen, Vergleichen und Ordnen von Mengen, Bildern und Zahlen.
Einer-Ziffer und Zehner-Zahlen werden im Kopf und schriftlich zusammengezählt oder voneinander abgezogen.
Für die Unterrichtsstunden werden differenzierte Aufgabenstellungen angeboten, die individuelle Voraussetzungen berücksichtigen. Die Zusammenstellung persönlicher Lernprogramme erfolgt aus Pflicht-, Wahl- und Zusatzaufgaben.
Rechen-Mandalas werden als entspannende und beruhigende Tätigkeit erlebt. Sie sind ein sinnvolles Training psychischer Grundfunktionen. Das Kopfrechnen, die Konzentrationsfähigkeit, das Durchhaltevermögen sowie feinmotorische Fähigkeiten werden gefestigt.
Kursort
Hundsburgallee 11a
18069 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.