25H302PH01 Lauf Dich Leicht - Der Weg zur Gewichtsharmonisierung
Beginn | Fr., 12.09.2025, 15:30 - 17:00 Uhr |
Kursentgelt | 110,00 € |
Dauer | 10 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Sandra Juraschek
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Den Pfunden davonlaufen? Doch du stellst fest, dass sie immer schneller sind als Du?
Lerne deinen Körper neu kennen und komme gezielt Schritt für Schritt in Bewegung! Ändere die Perspektive und laufe nicht mehr „gegen überschüssiges Gepäck“, sondern nutze die Kraft, die darin steckt.
In Theorie & Praxis beschäftigen wir uns mit den Themen Bewegung, Entspannung und Ernährung und du wirst lernen, belastende Pfunde auf der Strecke zu lassen.
Auf dem Weg werde ich dich an deine ersten Laufkilometer führen; du wirst Dehn- und Mobilisationsübungen kennenlernen, die du leicht in deinen Alltag integrieren kannst. Es werden dir kleine Ernährungstipps an die Hand gegeben, um deinen Körper mit Energie & Vitalität zu versorgen.
Nicht zuletzt schauen wir auf die „Kaiserin des Wohlfühlens“, der Entspannung. Finde deine innere Kraft, um deinen Zielen selbstbewusst „entgegenzulaufen“.
Der Kurs findet in den Räumlichkeiten der VHS statt; dazu auch im Freien für die Bewegungs-und Laufeinheiten.
Mitzubringen sind Sportschuhe und bequeme Sportbekleidung; ggf. dazu auch etwas Wärmeres (Jacke, Mütze, Handschuhe) für draußen.
Zielgruppe: für Alle, die ihr Körpergewicht harmonisieren, abnehmen und/ oder langsam in Bewegung kommen möchten. Ebenso, für Alle, die ihren Körper neu kennenlernen, Stress abbauen und das seelische Gleichgewicht stabilisieren möchten.
Es ist keine läuferische oder konditionelle Vorerfahrung notwendig!
Kursort
Raum 4.R02
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.