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Kursdetails
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Veranstaltung "Entdecke die Kraft der Chakren - mache Dich startklar für 2026!*" (Nr. 301RM07) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H301RM07 Entdecke die Kraft der Chakren - mache Dich startklar für 2026!*

Ganz unbemerkt schleichen sich die einen oder anderen Glaubenssätze in unser Leben, die uns hadern und an uns zweifeln lassen und uns dazu anleiten, uns zurückzuziehen.
Oft wissen wir nicht, warum uns bestimmte Themen immer und immer wieder triggern und uns dann die nötige Gelassenheit fehlt, dem entspannt zu begegnen. Ganz besonders ist das spürbar, wenn wir gestresst sind, überlastet, es an Beachtung, Anerkennung und Zugehörigkeit fehlt.

In diesem Workshop werden wir uns gemeinsam Möglichkeiten anschauen, wieder in die Kraft zu kommen, sich abzugrenzen und sich wahrzunehmen. Dazu gehören auch Visualisierungs- und Entspannungstechniken, Musik, Kreativität und Phantasie.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 3.L02

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 13.12.2025
Uhrzeit
10:00 - 13:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L02




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.