25H307EK07 Vietnamesisch Kochen*
Beginn | Mi., 24.09.2025, 18:30 - 20:45 Uhr |
Kursentgelt | 27,00 € |
Dauer | 1 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Karin Reichel
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Bemerkungen | Eine Lebensmittelpauschale von maximal 10 EUR ist bei der Kursleiterin zu entrichten. |
Wie viele andere asiatische Küchen zeichnet sich auch die vietnamesische Küche durch die Verwendung frischer Zutaten, kurze Garzeiten und harmonisch abgestimmte Gewürzmischungen aus. Erleben Sie eine kleine Auswahl von Gerichten, von denen bestimmt einige zu Ihren Lieblingsgerichten werden.
Es werden Ihnen Kenntnisse vermittelt, die Sie in die Lage versetzen, Lebensmittel schonend zu verarbeiten, Gewürze passend zu kombinieren und insgesamt eine gesunde Ernährung umzusetzen.
Wichtiger Hinweis:
Die Einhaltung der in der Praxis üblichen persönlichen Hygiene sowie der einschlägigen Hygienebestimmungen in Küche und Service wird vorausgesetzt.
Kursort
Lehrküche im Innerstädtischen Gymnasium
Goetheplatz 5
18055 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.