Sie befinden sich hier:
Kursdetails
Kursdetails

25H307EK08 Asiatisch - orientalisch Kochen*

Im Sternerestaurant NOPI treffen die israelischen Köche Yotam Ottolenghi und Sami Tamimi auf den malaysischen Koch Ramael Scully. Scullys Küche ist ein Spiegel seiner multikulturellen Herkunft, die den orientalischen Gerichten von Ottolenghi asiatische Elemente beisteuert.
In diesem Kochkurs werden Gerichte aus dem NOPI modifiziert und vereinfacht, ohne sie im Kern zu verändern, damit sie auch von Amateurköchen nachgekocht werden können.
Der Kochkurs ist nicht für Kochanfänger geeignet.
Wichtiger Hinweis:
Die Einhaltung der in der Praxis üblichen persönlichen Hygiene sowie der einschlägigen Hygienebestimmungen in Küche und Service wird vorausgesetzt.

Kurs ist ausgebucht - auf Warteliste anmelden

in den Warenkorb

Kursort

Lehrküche im Innerstädtischen Gymnasium

Goetheplatz 5
18055 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 01.10.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:45 Uhr
Ort
Ort: Goetheplatz 5, Lehrküche, Innerstädtisches Gymnasium, Goethestr.




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.