25H2040003 Improvisationstheater für Eingespielte:Körpersprache und nonverbale Kommunikation vs. sprachliche Improvisation
Beginn | Di., 16.09.2025, 19:00 - 21:15 Uhr |
Kursentgelt | 189,00 € |
Dauer | 10 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Christine Damisch
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Du hast Improvisationstheater schon gespielt und bist mit den Grundregeln bestens vertraut? Dann bist du hier genau richtig, um vertiefend in verschiedene Thematiken einzutauchen. Wir befassen uns immer einen gesamten Kurs lang an allen Terminen mit einem Thema (Näheres dazu weiter unten in der Kursbeschreibung). Trotzdem wird jeder Termin anders und vielfältig. Die Arbeit am Thema wird intensiv, geht deutlich über die Grundlagenkenntnisse hinaus und wird am Ende des Kurses mit einem Auftritt vor Publikum finalisiert.
Thema: Körpersprache und nonverbale Kommunikation vs. sprachliche Improvisation
Eine starke nonverbale Kommunikation ist im Improtheater ebenso wichtig wie der Dialog. Die Körpersprache, Mimik und Gestik der Spielenden helfen dabei, Charaktere zu etablieren und Beziehungen darzustellen. Auch Pausen und stille Momente können durch körperliche Präsenz enorm an Bedeutung gewinnen. Neben der körperlichen Improvisation spielt auch die verbale Improvisation eine große Rolle. Das bedeutet, dass Schauspieler*innen in der Lage sein müssen, schnell Dialoge zu erfinden, die sowohl
humorvoll als auch logisch sind. Eine gute Sprache schafft Tiefe und Witz in den Szenen. In diesem Kurs wird es ganz besonders um die Entdeckung rund um das Thema Körper und Beweglichkeit, sowie um die Arbeit mit Stimme, Sprache, aber auch Stille gehen.
Der Kurs findet in einer Kleingruppe von max. 10 Teilnehmenden statt, sodass intensives Lernen ermöglicht wird.
Die Kursleiterin Christine Damisch, ausgebildete Theaterpädagogin mit einem Master of Arts, ist Gründungsmitglied der 2007 ins Leben gerufenen Improvisationstheatergruppe die „Haspler“ in Rostock. Seither hat sie zahlreiche Bühnenerfahrungen gesammelt und die verschiedensten Theater-Workshops und -Kurse durchgeführt. Ihre Referenzen zeichnen sich durch die Arbeit mit den Allerkleinsten, unterschiedlichen Klassenstufen, Erwachsenen aller Lebensbereiche und mit Senior*innen aus. In ihre Arbeitsbereiche von spontanem Theater, über feste Inszenierungen bis hin zu thematisch angewandten Theatermethoden, fließen ihre Kenntnisse aus der Spiel-, Natur-, Glücks- und Theaterpädagogik mit ein. Ihr Spezialgebiet ist ihr empathischer und vertrauensvoller Umgang mit Gruppen, bei dem der Spaß nie zu kurz kommt.
Kommentar der zuständigen Fachbereichsleiterin Kultur/Gestalten, Sarah Grützmacher:
"Neben all den Dingen, die Christine Damisch in ihrer Kursbeschreibung bereits sehr gut dargestellt hat, ist mir eine Besonderheit aufgefallen, als ich bei ihrem theaterpädagogischen Angebot hospitierte: Christine schaffte beim Unterrichten einen Raum, in dem ich sehr präsent sein sollte und der gleichzeitig wertfrei war. "Du bist okay, wie du bist" ist etwas, was sie mich wirklich hat spüren lassen - das war sehr empowernd".
Kursort
Raum 3.R05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.