25H336GV05 Ruhe im Kopf*
Beginn | Fr., 14.11.2025, 15:00 - 17:15 Uhr |
Kursentgelt | 16,50 € |
Dauer | 1 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Steffi Pfeifer
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Im hektischen Treiben des Alltags, geprägt von ständigem Zeitdruck, verlieren wir oft den Kontakt zu einem wertvollen Gut: der inneren Ruhe. Wer kennt nicht das Gefühl, dass sich Gedanken endlos im Kreis drehen und die nötige Entspannung ausbleibt?
Erfahren Sie, wie Sie ihr Gedankenkarussell anhalten können, um innere Klarheit zu gewinnen. Es werden Wege aufgezeigt, wie Sie ihre Gedanken auf eine entspannende Reise schicken können – eine Reise, die essentiell für ihre Regeneration ist.
Lassen Sie sich überraschen von praktischen Methoden, die Ihnen helfen werden, die Kontrolle über Ihre Gedanken zurückzugewinnen und die Kraft der inneren Stille zu erfahren. Entdecken Sie, wie diese Ruhe Ihr Wohlbefinden beeinflussen kann, und finden Sie Wege, um inmitten des Trubels des Lebens Momente der Gelassenheit zu schaffen. Seien Sie dabei, um die wohltuende Wirkung der Gedankenruhe zu erfahren.
Dieser Workshop wird Ihnen praktische Werkzeuge bieten, um den alltäglichen Gedankenfluss zu unterbrechen und die Schönheit der Stille zu genießen.
Kursort
Raum 3.L02
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.