25H22BFO02 Grundlagen der Fotografie - Das Portrait
Beginn | Mo., 10.11.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 42,00 € |
Dauer | 3 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Adina Flohr
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Bemerkungen | Mitzubringen ist eine Kamera (kein Smartphone!), mit der schon fotografiert wurde. |
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Tauche ein in die Welt der Porträtfotografie und lerne, ausdrucksstarke Bilder von Menschen zu schaffen! Wir erarbeiten die Grundlagen, die du für gelungene Porträts brauchst. Mit einer Mischung aus Theorie und Praxis gehen wir auf verschiedene Techniken ein, die dir helfen, die Persönlichkeit und Emotionen deiner Modelle eindrucksvoll einzufangen. Der Kurs eignet sich für alle, die sich intensiver mit der Porträtfotografie beschäftigen möchten.
Du benötigst eine Kamera und das Wissen, wie Du die Blende, Zeit und den ISO-Wert einstellst. Ideal ist es, wenn Du im Vorfeld eine Fotografie-Grundlagenkurs besucht hast.
Erforderlich für die Kursteilnahme ist eine Kamera, mit der schon fotografiert wurde. Dies muss keine Kamera mit wechselbaren Objektiven sein.
Der Kurs wird in einer Kleingruppe mit 7 bis max. 15 Teilnehmenden durchgeführt, sodass eine enge Betreuung durch die Dozentin möglich ist.
Die Dozentin Adina Flohr ist an der Ostsee aufgewachsen und hat ihre Liebe zur Fotografie im Alter von 14 Jahren entdeckt. Seitdem ist sie immer im Bereich Fotografie tätig gewesen. Im Alltag ist Adina mit ihrer digitalen Spiegelreflexkamera und dem Smartphone unterwegs. Wenn es die Zeit zulässt, fotografiert Adina auch gerne analog.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.