25H301RM03 Fitness und Entspannung 60+
Beginn | Mo., 22.09.2025, 10:30 - 12:00 Uhr |
Kursentgelt | 100,00 € |
Dauer | 10 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Ulrike Racz
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Durch Atem- und Entspannungsübungen verschiedene Körperfunktionen verbessern und zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden beitragen!
Lernen Sie verschiedene altersgerechte Übungen (60+) kennen, in denen Atem und Bewegung synchronisiert werden und zu mehr körperlicher Aktivität und geistiger Beweglichkeit führen. Die altersgerechten speziellen Formen der Ent- und Anspannungsübungen fördern die allgemeine Beweglichkeit, wirken Rückenschmerzen und Verspannungen im Schulter-Nackenbereich entgegen, tragen zur Erleichterung der Atmung bei, fördern die Bauch- und Beckenbodenmuskulatur und helfen z.B. Kontinenz zu erhalten.
Alle Übungen finden im Sitzen oder Stehen statt. Atem- und Bewegungsübungen,
• für einen erweiterten Brust- und Bauchraum
• die den Druck auf die Blase und Darm verringern
• die wichtige Muskeln stärken und damit verschiedene Körperfunktionen verbessern
• die den Geist beanspruchen und beweglich halten
• Balance, Koordination, Kraft und Ausdauer fördern und verbessern
• als Stimmungsaufheller, für mehr Gelassenheit und Lebensfreude
Kursort
Raum 4.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.