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Kursdetails
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Veranstaltung "Das ABC der Nähmaschine - Nähwerkstatt-Grundkurs" (Nr. 229NM16) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H229NM16 Das ABC der Nähmaschine - Nähwerkstatt-Grundkurs

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmende, welche noch nie oder bislang eher ergebnislos an der Nähmaschine gesessen haben und ein neues Hobby entdecken möchten. Anhand des Nähmaschinen-Modells Brother XQ 3700 erklärt Ihnen die Kursleiterin den Aufbau und die Funktion der Nähmaschine.

Kursinhalte:
- Aufbau und Funktion der Nähmaschine
- Hauptkomponenten: Anschiebestich und Stichplatte
- Bedienung der Nähmaschine
- Einfädeln und Aufspulen
- Überblick über die vorprogrammierten Stiche
- Regler der Nähmaschine und praktisches Testen
- Wartung der Nähmaschine

Im zweiten Teil des Kurses werden alle Grundlagen des Nähens rund um die Frage "Was muss beim Nähbeginn beachtet werden?" thematisiert:
- Vernähen unterschiedlicher Stoffproben (dicke/feine/stretchige Stoffe)
- einzel- und doppellagiges Nähen
- Stoff-, Faden- und Nadelkombinationen
- Fadenspannung
- optional: Nähen von Knopflöchern

Der Kurs hat einen hohen Praxisbezug, für jede*n Teilnehmer*in steht eine eigene Nähmaschine zur Verfügung. Der Kurs findet mit max. 8 Personen statt.

Die Dozentin Katharina Tietz hat einen Studienabschluss im Bereich Bekleidungstechnik/Konfektion (B. Sc.) und ist seit 2017 als Kursleiterin für Kinder und Erwachsene tätig.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 1.R05

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 21.11.2025
Uhrzeit
13:45 - 16:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.R05
Datum
2. Termin am 22.11.2025
Uhrzeit
09:30 - 12:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.R05




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.