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Kursdetails
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25F4045201 Deutsch als Fremdsprache - Niveaustufe B1.2

Zielgruppe: Interessierte mit sehr guten Vorkenntnissen auf B1.1-Niveau bzw. Teilnehmer*innen aus dem B1.1-Kurs von Frau Dr. Blömacher aus dem Herbstsemester 2024

Der Kurs findet immer dienstags und donnerstags statt.

Da eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kommen Sie bitte persönlich zu den Sprechzeiten - nur dienstags, von 09:00 - 12:00 Uhr sowie von 13:00 -18:00 Uhr - zur Anmeldung in den Fachbereich für Sprachen. Mit der Anmeldung wird auch das Kursentgelt fällig. Es ist an der Kasse entweder in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

Da eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kommen Sie bitte persönlich zu den Sprechzeiten - nur dienstags, von 09:00 - 12:00 Uhr sowie von 13:00 -18:00 Uhr - zur Anmeldung in den Fachbereich für Sprachen. Mit der Anmeldung wird auch das Kursentgelt fällig. Es ist an der Kasse entweder in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

Kursort

Raum 1.L08

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 14.01.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
2. Termin am 16.01.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
3. Termin am 21.01.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
4. Termin am 23.01.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
5. Termin am 28.01.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
6. Termin am 30.01.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
7. Termin am 04.02.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
8. Termin am 06.02.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
9. Termin am 18.02.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
10. Termin am 20.02.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
11. Termin am 25.02.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
12. Termin am 27.02.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
13. Termin am 04.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
14. Termin am 06.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
15. Termin am 11.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
16. Termin am 13.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
17. Termin am 18.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
18. Termin am 20.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
19. Termin am 25.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
20. Termin am 27.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
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Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.