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Kursdetails
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25F301RM10 Entdecke die Kraft der Chakren*

Dieser Basisworkshop vermittelt ausführliches Wissen zu den 12 Chakren in unserem Körper - zu ihrer Position im Energiekörper, der Energiequalität, ihrer Farbe, dem heiligen Ton und ihrer Form.
Jedes Chakra ist mit einem bestimmten Lebensbereich verbunden und beeinflusst unser körperliches und emotionales Wohlbefinden. Wir schauen uns an, wodurch bestimmte Lebensbereiche blockiert sein können und lernen Aktivierungsmöglichkeiten kennen, diese Chakren wieder in die Öffnung, Bewusstsein und Vitalität zu bringen.
Wir werden gemeinsam diese 12 Chakren reinigen und stärken, Übungen und Visualisierungen zur Integration der Chakren durchführen sowie die grundlegenden Übungen zur Erdung, zur Anbindung und zum Schutz kennenlernen und durchführen.

Für die Weiterführung und Integration in den Alltag wird eine kostenlose Onlinesitzung zur Auffrischung im Anschluss an den Workshop angeboten.

Kursort

Raum 3.L02

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 10.05.2025
Uhrzeit
09:30 - 13:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L02




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.