25H301RM02 Entspannung kompakt – welche Entspannungstechnik passt zu mir?*
Beginn | Sa., 11.10.2025, 09:00 - 15:45 Uhr |
Kursentgelt | 40,50 € |
Dauer | 1 x 9 Kursstd. |
Kursleitung |
Ulrike Racz
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Dieser Tag vermittelt Ihnen Entspannungsübungen aus der Progressiven Muskelentspannung, dem Autogenem Training, dem Body-Scan und Qi Gong.
Erleben Sie, wie es ist bewusst zu atmen und lernen Sie Achtsamkeits- und Meditationsübungen kennen.Sie entspannen dabei im Sitzen, Stehen und Liegen, in Ruhe und Bewegung, mit Kopf und Körper, mit Zeit und in Gelassenheit.
Ziel ist, eigene Entspannungsreaktionen zu erleben und herauszufinden, welche Technik zu Ihnen passt. Erleben Sie einen Tag voller Entspannung und Erholung.
Inhalte:
• bewusstes Atemtraining
• Gehmeditation
• Achtsamkeitsübungen
• Übungen aus PME und AT
• kleine Micro-Entspannungen
• Fantasiereisen
• Entspannung durch Bewegung
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.