25F5010009 Apple iPhone und iPad im Alltag - Fortgeschrittene*
Beginn | Mi., 18.06.2025, 09:00 - 12:45 Uhr |
Kursentgelt | 25,00 € |
Dauer | 1 x 5 Kursstd. |
Kursleitung |
Claus Schumann
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Bemerkungen | Die Teilnehmenden möchten dazu bitte Ihre Apple-Geräte, wie iPhone's/iPad's mitbringen. |
Im Grundkurs haben Sie die grundlegende Möglichkeiten und Einstellungen Ihres iPhone's kennengelernt. Der Aufbaukurs soll diese Kenntnisse festigen, vertiefen und Kenntnisse im Umgang und den vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten Ihres iPhone’s ausweiten. Wir möchten Ihnen weitere Möglichkeiten zum iPhone zeigen, die sie im Alltag nutzen können.
Es werden Einstellungen, Anwendungen der Standard-App’s und weitere Möglichkeiten zu Dokumenten, Fotos, Nachrichten, Social-Media besprochen. Die Sicherheiten beim Leistungen buchen, Einkaufen, Bezahlen usw. sind auch mögliche Themen. Natürlich können Ihre Wünsche und Fragen zum Thema behandelt werden.
Kursort
Raum 2.R10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.