25F5010006 Apple iPhone und iPad im Alltag
Beginn | Di., 03.06.2025, 09:00 - 12:45 Uhr |
Kursentgelt | 40,00 € |
Dauer | 2 x 5 Kursstd. |
Kursleitung |
Claus Schumann
|
Sie sind stolze Besitzerin/stolzer Besitzer eines iPhones? Sie möchten dieses Multitalent beherrschen? Lernen Sie Ihr iPhone kennen und machen Sie sich mit seinen Grundfunktionen vertraut. Dieser Anfängerkurs richtet sich an Senior*innen ohne Vorkenntnisse oder mit wenig Vorkenntnissen. Es geht um grundlegende Techniken:
- Grundlagen der Bedienung (Ein- Ausschalten), Hometaste,
- Bedienen und Einrichten von iPhone/iPad und Betriebssystem Apple iOS,
- Grundfunktionen wie Internetnutzung, Updates, vorinstallierte Apps und nützliche Apps für Nutzer, Anpassen an die eigenen Bedürfnisse
- mit der Sprachsteuerung (Siri) die Eingabe von Texten und Befehlen kennenlernen
- Kontakte erstellen und Geburts-, Hochzeitstage oder andere wichtige Ereignisse anlegen, Terminkalender verwalten SMS/WhatsApp-Nachrichten senden
- Fotos/Videos machen
Die konkreten Themen werden anfangs mit den Teilnehmenden abgesprochen.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Sie offen und interessiert sind, sich mit den Funktionen Ihres Smartphones auseinanderzusetzen. Dieser Kurs richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer eines iPhone (Apple), ggf. auch iPad.
Bitte mitbringen: Ihre Apple-ID, aufgeladenes iPad oder iPhone, Ladekabel
Kursort
Raum 3.L03
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Kursort
Raum 2.R10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.