Sie befinden sich hier:
Kursdetails
Kursdetails

25H307EK06 Thailändisch Kochen*

Sie kommen aus dem Urlaub in Thailand zurück, spektakuläre Strände mit aquamarinblauem Meer, rauschenden Palmen und samtweichen, weißen Stränden vor Augen. Auf der Zunge noch immer den Geschmack der Thaiküche, die mit einer Mischung aus scharf, süß, salzig und sauer mit exotischen Aromen alle Ihre Sinne berührte.
Die perfekte Mischung - das ist das Erfolgsgeheimnis! Die Thaiküche gilt als die beste der Welt und eine gesunde noch dazu. Die Zutaten bestehen überwiegend aus frischem Gemüse und Kräutern, die fettarm gegart werden - kein Wunder, dass die traditionelle thailändische Küche als besonders gesund und figurfreundlich gilt.

Im Kochkurs wird nach Originalrezepten des Samui Institute of Thai Culinary Arts (SITCA), einer national und international bekannten thailändischen Kochschule, gekocht. Sie lernen im Kurs Grundlagenwissen über die Zutaten, die Zubereitung von einfachen Gerichten und die Handhabung der etwas anderen "Kochgeräte".

Es werden Ihnen Kenntnisse vermittelt, die Sie in die Lage versetzen, Lebensmittel schonend zu verarbeiten, Gewürze passend zu kombinieren und insgesamt eine gesunde Ernährung umzusetzen.

Wichtiger Hinweis:
Die Einhaltung der in der Praxis üblichen persönlichen Hygiene sowie der einschlägigen Hygienebestimmungen in Küche und Service wird vorausgesetzt.

Kurs ist ausgebucht - auf Warteliste anmelden

in den Warenkorb

Kursort

Lehrküche im Innerstädtischen Gymnasium

Goetheplatz 5
18055 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 17.09.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:45 Uhr
Ort
Ort: Goetheplatz 5, Lehrküche, Innerstädtisches Gymnasium, Goethestr.




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.