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Kursdetails
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25H1030007 Erbrecht – Was muss ich wissen?*

(Zur besseren Planbarkeit bitte wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.)

Muss ich ein Testament machen? Was passiert, wenn ich nichts verfüge? Wann ist ein Notar notwendig? Kann ich auch mein Haustier als Erben einsetzen?

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fragen aufwirft. Ziel dieses Kurses ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher Erbfolge und testamentarischer Verfügung verständlich zu erklären. Wir wollen gängige Irrtümer aufklären und Ihnen praktische Informationen an die Hand geben, wie Sie Ihre Erbschaft regeln können. Dabei zeigen wir auf, welche Stellen Ihnen Unterstützung und Beratung bieten und was auch ohne den Gang zum Notar oder Anwalt möglich ist.

Die Dozentin Madeleine Binz über sich:

Ich habe meine Ausbildung zur Justizfachangestellten am Amtsgericht Rostock absolviert, wobei meine Schwerpunkte in der Nachlassabteilung, der Betreuung sowie im Grundbuch lagen. Anschließend sammelte ich wertvolle Erfahrungen in einem Düsseldorfer Notariat, insbesondere in den Bereichen Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten.

Die Liebe zog mich schließlich zurück nach Rostock, wo ich seit mehreren Jahren ehrenamtlich im Bereich der Vorsorge tätig bin. Durch persönliche Erfahrungen mit Negativbeispielen in jungen Jahren habe ich dieses Thema zu meinem Herzensprojekt gemacht. Für mein Engagement in diesem Bereich wurde ich 2024 von der Hansestadt Rostock für mein ehrenamtliches Wirken ausgezeichnet.

Kursort

Raum 2.L10

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 15.10.2025
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.