25H1000003 Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz: Was verbirgt sich hinter Künstlicher Intelligenz und wie wird diese unseren Alltag verändern?*
Beginn | Mo., 22.09.2025, 18:30 - 21:00 Uhr |
Kursentgelt | 15,00 € |
Dauer | 1 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Hartmut Nehme
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Künstliche Intelligenz, häufig auch als KI abgekürzt, gilt als eine der wichtigsten Zukunftstechnologien der nächsten Jahre. Viele sehen in der Nutzung von Künstlicher Intelligenz eine weitere Vereinfachung unseres Alltages, indem Routineaufgaben durch Maschinen übernommen werden. Anderen gilt Künstliche Intelligenz als Vernichter von Millionen von Arbeitsplätzen.
Wir wollen Sie in diesem Kurs mit den Grundlagen von Künstlicher Intelligenz vertraut machen und Ihnen an konkreten Beispielen aufzeigen, was heutige und zukünftige Lösungen damit im Stande sind zu leisten.
Eine praktische Anwendung für künstliche Intelligenz stellen die Digitalen Sprachassistenten (Alexa, Siri usw.) dar.
Während des Vortrages gehen wir auf folgende Fragestellungen ein:
Was steckt hinter Künstlicher Intelligenz (KI)?
Wie erfolgt die Datensammlung als Grundlage für Künstliche Intelligenz?
Wie können sich Computersysteme selbstständig weiterentwickeln?
Wie wird Künstliche Intelligenz unseren Alltag vereinfachen?
Welchen Einfluss hat Künstliche Intelligenz auf unsere Arbeitsplätze?
Welche konkreten Lösungen im Bereich KI gibt es heute bereits?
Wo kommt Künstliche Intelligenz an ihre Grenzen?
Wo liegen die Gefahren von Künstlicher Intelligenz?
Welche Auswirkung hat Künstliche Intelligenz auf die Gesellschaft?
Welche Pläne verfolgt die Politik im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz?
Der Kurs findet über die Videokonferenzplattform ZOOM statt. Sie erhalten rechtzeitig vor Kursbeginn einen Link, über den Sie ganz einfach dem Online-Konferenzraum beitreten können. Sie benötigen einen Rechner oder Tablet und eventuell ein Headset oder Smartphone-Kopfhörer. Eine Anmeldung ist bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich - für diesen Kurs besteht unabhängig von der Anmeldezahl eine Durchführungsgarantie.
Kursort
Online-Kurse - extern
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.