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Kursdetails
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25F227MZ39 Lebendige Malerei - Aquarell und Gouache

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Du willst schöne und bewegende Bilder mithilfe von Aquarell oder Gouache malen? In diesem Kurs lernst du genau das. Dabei lassen wir uns von Künstlern aus dem Impressionismus (u. a. Monet) aber auch Realismus inspirieren. Hier kannst du deine kreative Stimme finden.
Aquarell und Gouache sind beides tolle Werkzeuge, um Ideen kreativ auf Papier umzusetzen. Du entscheidest dabei, welches von beiden Instrumenten du verwenden möchtest. Während Aquarell ein sehr bekanntes Medium in der Malerei geworden ist, bleibt Gouache leider für viele ein Rätsel. Gouache-Farben sind ein Mix aus Acryl und Aquarell und du erzeugst damit wunderschöne Verläufe und Effekte mit Wasser und der Clou dabei ist: die Farben decken trotzdem! Dabei entstehen keine unliebsamen Wasserränder und selbst Fehler lassen sich kinderleicht ausbessern, weil die Farben jederzeit auf der Leinwand wieder aktiviert werden können.
Dieser Kurs ist für Fortgeschrittene sowie Neulinge gleichermaßen geeignet.

Die Dozentin Julia Hennings ist freiberufliche Illustratorin im traditionellen sowie im digitalen Bereich. Im Jahr 2020 hat sie darin ihren Abschluss gemacht und unterrichtet seitdem in den Bereichen traditionelles Zeichnen, Aquarell- und Acrylmalerei. Ihre eigene Inspiration holt Frau Hennings sich bei umfassenden Studien der alten Meister wie beispielsweise Claude Monet, Mucha und John Singer Sargent. Neben der Tätigkeit als Kursleiterin ist Frau Hennings freiberuflich als Charakter- und Kostümdesignerin in der Film- und Gamebranche unterwegs sowie als Illustratorin einiger Kurzgeschichten. Ihr ist es besonders wichtig, sich mit Kunst auszudrücken - "Denn jede und jeder von uns besitzt eine eigene Stimme, die wir mithilfe von Farben und Linien zum Ausdruck bringen können".

Kursort

Raum 3.R05

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 03.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
2. Termin am 10.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
3. Termin am 17.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
4. Termin am 24.04.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
5. Termin am 08.05.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
6. Termin am 15.05.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
7. Termin am 22.05.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
8. Termin am 12.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
9. Termin am 19.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
10. Termin am 26.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
11. Termin am 03.07.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
12. Termin am 10.07.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
13. Termin am 17.07.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.