25F11B0002 Basiswissen Projektmanagement (Wochenendkurs)
Beginn | Fr., 09.05.2025, 16:00 - 20:00 Uhr |
Kursentgelt | 90,00 € |
Dauer | 2 VA |
Kursleitung |
Thorsten Kockot
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In diesem Kurs wird den Teilnehmenden Basiswissen zum Projektmanagement praxisnah vermittelt. Schwerpunkt bildet das klassische Projektmanagement und darauf aufsetzend, die Projektrealisierung. Folgende Themen werden behandelt:
- Projektabgrenzung; Projektdefinition; Ansatz Projektmanagement; Einzel-/ Multiprojektmanagement
- Der Projektmanagement-Prozess (Einzelprojektmanagement); Projektrollen
- Der Start eines Projekts ? bewährte Schritte und Vorgehensweisen
- Praxisbezogenes Stakeholder- und Risikomanagement
- Erfolgsfaktor Kommunikation
- Projektcontrolling
- Projektabschluss
Zielgruppe des Kurses sind zukünftige Projektleitungen, Projektverantwortliche, Projektmitarbeitende; Beschäftigte, die sich im Thema "Projekte" weiterentwickeln möchten sowie Mitarbeitende gemeinnütziger Vereine und Studierende. Teilnahmevoraussetzung ist ein Interesse an der Leitung von Projekten oder der Mitarbeit in Projekten.
Der Dozent Thorsten Kockot ist seit über 20 Jahren in Projekten unterwegs. Er ist als Projektleiter ausgebildet und IPMA-zertifiziert. Seit 2010 arbeitet er auch als Projektcoach. Seine praktischen Erfahrungen, auf Basis des klassischen Projektmanagements, vermittelt er gern im Rahmen seiner Kurse.
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.